AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AS Computer Consulting & Service GmbH („AS Computer“)
Stand: 05/2012
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden (AGB) gelten für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Geschäftskunden. Soweit die Vertragsparteien ergänzend zu den Waren deren Installation vereinbaren, gelten dafür ebenfalls diese Geschäftsbedingungen. Geschäftskunden sind Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(2) Angebote, Lieferungen und Leistungen der AS Computer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von AS Computer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
(3) Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn AS Computer in deren Geltung für das konkrete Rechtsgeschäft ausdrücklich eingewilligt hat.
§ 2 Angebote / Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag über die Lieferung der angebotenen Waren (Hard- und Software) und ggf. über ergänzende Installationsleistungen kommt mit der Annahme des Angebotes und der AGB von AS Computer innerhalb der Angebotsbindefrist zustande, soweit keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Weicht die Annahmeerklärung des Kunden vom Angebot ab, geltend die Abweichungen nur dann als vereinbart, wenn AS Computer diese ausdrücklich in ihrer Auftragsbestätigung annimmt.
(3) In Textform oder mündlich erteilte Aufträge oder Bestellungen des Kunden gelten nur dann als angenommen, wenn sie durch AS Computer in Textform (schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch) innerhalb einer Frist von 5 Werktagen bestätigt worden sind.
§ 3 Liefergegenstand / Beschaffenheit, Inhalt und Umfang
(1) Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird, ergeben sich die Beschaffenheit, der Inhalt und der Umfang der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen aus dem Angebot der AS Computer. Installation, Einweisung und/oder Schulungen sind von AS Computer nur geschuldet, soweit deren Leistungserbringung vertraglich vereinbart wurde.
(2) Technische Daten, Spezifikationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Leistungsbeschreibungen sind keine Zusicherungen oder Garantien. Werbliche Aussagen eines Herstellers von Hard- oder Software werden nicht Vertragsbestandteil zwischen den Parteien, außer soweit AS Computer solche Aussagen ausdrücklich in ihrem Angebot wiederholt.
(3) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen aufgrund technischer Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten.
§ 4 Lieferung, Lieferfristen, Verzögerungen
(1) Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebenen Lieferadressen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. AS Computer ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dies ist für den Kunden wirtschaftlich nicht zumutbar.
(2) Liefertermine und -fristen und / oder Lieferzeiträume nach einem vereinbarten Ereignis (nachfolgend: Lieferzeiten) sind verbindlich, soweit sie von AS Computer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Einhaltung der Lieferzeiten für die vereinbarten Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang der Bestellung des Kunden, die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung aller Mitwirkungsleistungen des Kunden voraus. Werden diese und weitere vereinbarte Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Lieferzeiten sind eingehalten, wenn die vereinbarten Lieferungen innerhalb der vereinbarten Lieferzeit zum Versand gebracht oder zur Abholung bereitgestellt worden sind. Soweit die Installation der Liefergegenstände vertraglich vereinbart ist, gelten die Lieferzeiten als eingehalten, wenn die Installation innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt.
(3) Lieferzeiten verlängern sich für AS Computer bei Störungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von AS Computer nicht zu vertretender Hindernisse (wie z.B. Streik, Aussperrungen, Krieg, Störungen bei der Eigenbelieferung, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen), um die Zeitdauer, während der die Hindernisse und Störungen bestehen und zusätzlich um eine angemessene Wiederanlaufzeit nach Wegfall des Hindernisses oder der Störung. Wird die Lieferung dadurch über eine Dauer von mehr als 6 Monaten unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag für die nicht lieferbaren Produkte mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht ist nach Ablauf der 6-Monatsfrist unverzüglich auszuüben.
(4) Der Kunde hat das Recht, sich nach ereignislosem Ablauf einer angemessen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zu lösen, sofern die Verzögerung von AS Computer zu vertreten ist.
§ 5 Abnahme / Rügepflichten im Kaufmännischen Verkehr
(1) Der Besteller/Kunde ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald die AS Computer die Lieferung oder Dienstleistungserbringung angeboten hat.
(2) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
(3) Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Preise sind verbindlich, soweit sie in der Auftragsbestätigung schriftlich zugesagt oder vertraglich vereinbart worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO ab München oder bei Importware ab deutscher Grenze / Einfuhrhafen, zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Anfallende Versandkosten oder Zölle sind in Angeboten / Auftragsbestätigungen von AS Computer angegeben.
(2) Über den Vertragsinhalt hinausgehende zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert nach den in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preisen berechnet.
(3) Leistungen und Lieferungen der AS Computer sind zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der AS Computer gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist AS Computer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(5) Kommt der Kunde im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder stellt seine Zahlungen ein, ist AS Computer nach erfolgloser Fristsetzung zur fristlosen Kündigung des Vertrages / Dauerschuldverhältnisses berechtigt. In diesem Fall werden sämtliche noch offenen Forderungen der AS Computer gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Hält AS Computer weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung in angemessener Höhe zu verlangen. AS Computer steht ferner das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt, wobei der Kunde solche Rechte nur geltend machen kann, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben gelieferte Gegenstände Eigentum von AS Computer. Verbindet der Kunde im Eigentum der AS Computer stehende Produkte mit anderen Waren, so verpflichtet er sich, AS Computer an der neu entstandenen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von AS Computer gelieferten Waren zu den anderen Waren im Zeitpunkt der Verbindung einzuräumen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an AS Computer ab. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der AS Computer hat der Kunde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware seitens des Kunden an Dritte ist unzulässig.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf das Eigentum von AS Computer hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung gehen sämtliche Kosten und Schäden zu Lasten des Kunden.
§ 8 Sach- und Rechtsmängel
(1) Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber AS Computer aus der Lieferung neuer Waren und der Erbringung von Leistungen bestehen nach den gesetzlichen Bestimmungen, werden jedoch zunächst auf Nacherfüllung / Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist die Nacherfüllung/Ersatzlieferung unzumutbar, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Lösung vom Vertrag zu verlangen.
(2) Unwesentliche und nicht-reproduzierbare Fehler oder Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit begründen keine Rechte und Ansprüche des Kunden.
(3) Rechte und Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Software / Liefergegenständen.
(4) Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels gelten uneingeschränkt, soweit AS Computer, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (nachfolgend AS+) , dem Kunden einen Mangel arglistig verschwiegen haben, ein Mangel durch ein grobes Verschulden oder Vorsatz von AS+ verursacht wurde, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch einen Mangel des Liefergegenstandes, den AS+ zu vertreten hat oder bei einem Anspruch aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Haftung / Haftungsbeschränkung
(1) AS Computer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für zugesicherte Eigenschaften sowie bei arglistiger Täuschung. Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach dem Produktsicherheitsgesetz bzw. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet AS Computer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichtverletzung), nach Maßgabe von § 10. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 10 Haftungsbeschränkungen bei Haftung für leichte Fahrlässigkeit (§ 9 Abs. 2)
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AS Computer, soweit die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, wobei diese Haftung auf die typischen Schäden begrenzt sind, welche für AS Computer bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten).
(1) Eine Haftung der AS Computer für etwaigen Datenverlust beim Kunden oder auf Datenträgern von Kunden ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung, zu welcher der Kunde selbständig verpflichtet ist, eingetreten wäre.
(2) Für alle über die Wiederherstellung hinausgehenden sonstigen Schäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungsschäden, Verdienstausfall und entgangenen Gewinn beim Kunden, ist die Haftung auf die das vertragstypische Schadensrisiko abdeckenden Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der AS Computer beschränkt. Die Deckungssummer betragen 2 MIO EUR bei Personenschäden, 1 MIO EUR bei Sachschäden und 200.000 EUR bei Vermögensschäden (je Schadensereignis). Über die Deckungssummen hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Der Kunde ist bei Abschluss und während der Laufzeit von Verträgen mit AS Computer verpflichtet, AS Computer darauf hinzuweisen, sobald und soweit der typische vorhersehbare Schaden nach seiner Auffassung die vorstehenden Deckungssummen der Betriebshaftpflicht (für Personen-/Sachschäden) oder der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (für Vermögensschäden) übersteigen kann und zur Absicherung eventueller Schäden nicht oder nicht mehr ausreicht. Die Vertragsparteien vereinbaren in diesem Fall eine höhere Haftungssumme gegen Übernahme der Kosten einer Exzedentenversicherung durch den Kunden.
§ 11 Lieferung von Fremdsoftware
(1) Für von AS Computer zur Verfügung gestellte oder gelieferte Software Dritter gelten vorrangig die Lizenzbedingungen / EULA des Softwareherstellers. Sofern nicht abweichend vereinbart, sind gelieferte Softwareprodukte nur für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz des Softwareherstellers bestimmt. Software ist nur im Objektcode geschuldet. Eine Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte auf Dritte setzt die vorherige Einwilligung von AS Computer und des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten, sowie den Nachweis der endgültigen Aufgabe der eigenen Nutzung voraus.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für das Vertragsverhältnis wird die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Die Anwendung der Convention of Contracts for the International Sale of Goods (CISG) vom 11.04.1980 / UN-Kaufrecht – in der jeweils gültigen Fassung – ist ausgeschlossen.
(2) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird München vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle nichtiger oder unwirksamer Bestimmungen tritt dann die gesetzliche Regelung, wobei zu berücksichtigen ist, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst genau erreicht wird. Eventuell bestehende Regelungslücken sind dementsprechend zu ergänzen.
© AS Computer Consulting & Service GmbH
Stand: Mai 2012